Häufige Fragen
Sie oder die zu pflegende Person können kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten. Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch
auf bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro im Monat. Gemäß Pflegestärkungsgesetz § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB X müssen
dafür lediglich diese Bedingungen erfüllt werden:
- Sie haben einen Pflegegrad von 1-5
- Sie leben im zu Haus oder im häuslichen Umfeld (dazu gehört auch eine Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen)
- Sie werden von mindestens einer Person gepflegt (z.B. Angehöriger, Freund, Bekannter oder Pflegedienst)
Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel von monatlich bis zu 42 Euro. Mit Ihrer Beantragung gehen Sie somit kein Risiko ein.
Keine Mindestlaufzeit, keine vertragliche Bindung, keine versteckten Kosten oder Zuzahlungen. Alle Pflegemittel-Zusammenstellungen sind so konfiguriert,
dass die Kosten von den Pflegekassen auch komplett übernommen werden.
Die Beratung sowie der Versand der Pflegemittel gehört zu unserem Service. Auch hier fallen somit keine Kosten für Sie an.
Im ungewöhnlichen Fall, dass Ihre Pflegekasse den Antrag auf Erstattung von Pflegehilfsmitteln ablehnt, erhalten Sie keine Pflegemittel von uns zugeschickt und es entstehen Ihnen natürlich auch keine Kosten.
Im ungewöhnlichen Fall, dass Ihre Pflegekasse den Antrag auf Erstattung von Pflegehilfsmitteln ablehnt, erhalten Sie keine Pflegemittel von uns zugeschickt und es entstehen Ihnen natürlich auch keine Kosten.
Ja. Auch wenn der Pflegebedürftige von einem Pflegedienst betreut wird (der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt),
haben Sie Anspruch auf unsere kostenlosen Pflegehilfsmittel. Die pflegebedürftige Person muss lediglich neben dem Pflegedienst
noch von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Bekannter oder Freund) gepflegt werden.
Die Beantragung ist schnell und einfach. Sie haben diese Möglichkeiten:
- Am bequemsten ist es, wenn Sie das Antragsformular direkt hier auf unserer Website ausfüllen. Dies geht schnell und einfach. Sie werden durch alle notwendigen Schritte geführt, können den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungstermin mit uns festlegen und erhalten am Ende sofort eine Bestätigungsmail.
- Beantragen Sie per Telefon: Rufen Sie uns einfach unter unserer kostenlosen Servicenummer
0800 - 88 123 45 an. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Das Bewilligungsverfahren bei Ihrer Pflegekasse kann erfahrungsgemäß bis zu 2-4 Wochen dauern.
Sobald wir die Bewilligung vorliegen haben, senden wir Ihnen Ihre erste Pflegemittel-Zusammenstellung sofort am nächsten Tag zu. Danach folgen die weiteren Lieferungen regelmäßig alle vier Wochen.
Die Kostenübernahme der Pflegekasse gilt in fast allen Fällen für unbestimmte Zeit. Bei der Ausnahmen der befristeten Kostenübernahmen kümmern wir uns natürlich gern um die Verlängerung.
Falls Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig sind und noch keinen anerkannten Pflegegrad haben,
muss man bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf den Pflegegrad stellen.
Danach können Sie Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, wie z.B. unsere kostenlose Pflegemittel-Zusammenstellung, erhalten.
Ja. Sie können selbstverständlich jederzeit die Auswahl Ihrer Pflegemittel-Zusammenstellung ändern und an so Ihre Bedürfnisse anpassen.
Ein kurzer Anruf bei uns oder eine E-Mail reicht dafür aus.
Die Pflegekasse erstattet Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind und zur häuslichen Grundpflege dienen.
Dies sind Produkte wie Flächen- und Handdesinfektion, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz, und Bettschutzeinlagen.
Ja. Sie werden dafür im Antrag gefragt ob und wie viele Bettschutzeinlagen Sie benötigen. Die Pflegekasse übernimmt maximal 4 Bettschutzeinlagen pro Jahr.
Sie können so zusätzlich über 100 Euro im Jahr sparen.
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind bei den Pflegekassen ein eigener Posten, der nicht zur Produktgruppe zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) zählt und somit nicht über die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro abgedeckt ist. Die jeweiligen Kosten werden nicht miteinander verrechnet, somit ist die gleichzeitige Nutzung von wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen und Pflegehilfsmitteln möglich.
Die Lieferung erfolgt nach der Genehmigung durch die Pflegekasse und ist für Sie kostenfrei. Die gesetzliche Zuzahlung übernehmen wir gern für Sie. Je nach Pflegekasse werden 2-4 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen genehmigt und einmal im Jahr an Sie kostenfrei verschickt.
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind bei den Pflegekassen ein eigener Posten, der nicht zur Produktgruppe zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) zählt und somit nicht über die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro abgedeckt ist. Die jeweiligen Kosten werden nicht miteinander verrechnet, somit ist die gleichzeitige Nutzung von wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen und Pflegehilfsmitteln möglich.
Die Lieferung erfolgt nach der Genehmigung durch die Pflegekasse und ist für Sie kostenfrei. Die gesetzliche Zuzahlung übernehmen wir gern für Sie. Je nach Pflegekasse werden 2-4 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen genehmigt und einmal im Jahr an Sie kostenfrei verschickt.
Ja. Jeder Versicherte mit Pflegegrad hat den gleichen Anspruch auf die volle Kostenübernahme.
Auch wenn Sie privat versichert sind (PKV, Beamte, Beihilfeberechtigte), können Sie unsere Pflegemittel-Zusammenstellung kostenlos beantragen.
Sie erhalten dann von uns dafür eine Rechnung, gehen in Vorleistung und reichen die Rechnung dann wie gewohnt bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe zur Erstattung ein.
Sie können die Belieferung jederzeit kündigen. Eine kurze E-Mail oder ein Brief genügt dafür. Es besteht keine Mindestlaufzeit oder Vertragsbindung.
Ja, wir bieten Ihnen den vollen Service: Sie können die Belieferung gern unterbrechen
oder Ihre Pflegemittel-Zusammenstellung befristet an eine andere Adresse innerhalb Deutschlands schicken lassen. Ein kurzer Anruf bei unserer kostenlosen Hotline oder eine Mail reicht dafür aus.
Ja. Es reicht aus, wenn Sie kurz bei Ihrem jetzigen Anbieter telefonisch oder schriftlich kündigen.
Sie können sich alternativ auch gern eine Wechselerklärung von uns zusenden lassen.
Wir übernehmen dann gern die Kündigung bei Ihrem jetzigen Anbieter für Sie. Rufen Sie uns dafür einfach kurz an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Falls Sie in einer Apotheke oder im Sanitätshaus eine Dauergenehmigung eingerichtet haben sollten, müssen diese bitte persönlich kündigen, bevor Sie dann bei uns Pflegemittel beantragen.