Pflegegrade – das sollten Sie wissen
Wenn die Eltern oder der Ehepartner nicht mehr in der Lage sind, sich um alles selbst zu kümmern, ist oft Unterstützung nötig. Die Zertifizierung eines Pflegegrads hilft, die nötigen Maßnahmen zu finanzieren.
Pflege zu Hause ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Angehörigen nimmt die Verantwortung Ihre Flexibilität im Alltag und die Unterstützung eines Pflegebedürftigen, mit beruflichen Verpflichtungen zu vereinen, stellt Betroffene vor große Herausforderungen. Um die besser meistern zu können, gibt es verschiedene Angebote, die Pflege zu Hause erleichtern.
Was bedeuten eigentlich Pflegegrade?
Am 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) im Rahmen der Pflegereform 2017 in Kraft getreten. Sie stellt die größte Reform seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung dar. Hauptsächlich beschäftigt sich das Pflegestärkungsgesetz mit der Definition der Pflegebedürftigkeit. Ausschlaggebend dafür, welche Pflegestufe einer Person zugewiesen wird, ist der Grad ihrer individuellen Selbstständigkeit.
Dabei unterscheidet das Gesetz fünf Pflegegrade:
Pflegegrad | Unterscheidung |
---|---|
Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Für pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel in Höhe von 480 € pro Jahr!
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