Kostenlose Pflegeberatung für pflegende Angehörige

Die gute Nachricht vorweg: Eine Pflegeberatung ist kostenlos. Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, haben die Betroffenen und ihre Angehörigen ein Anrecht auf diese Unterstützung. Seniorenbüros, Sozialverbände und sogenannte Pflegestützpunkte bieten Pflegeberatung an. Die Profis klären darüber auf, welche Hilfen in Anspruch genommen werden können. Sie helfen auch bei der Antragstellung und der individuell passenden Versorgungsplanung.

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Bei der Pflegeberatung können alle wichtigen Fragen rund um die Pflege geklärt werden

Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?

Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Pflege-Versicherungsunternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Das gilt auch für Versicherte, die zwar noch keine Leistungen erhalten, aber einen Antrag darauf gestellt haben und bei denen ein erkennbarer Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. Wenn sich Versicherte mit ihrem Pflegebedarf an die Pflegekassen wenden, um die Pflegebedürftigkeit durch eine Begutachtung feststellen zu lassen, haben sie ebenfalls einen Beratungsanspruch. Pflegende Angehörige und z. B. ehrenamtliche Pflegepersonen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung. Voraussetzung hierfür ist, dass der oder die Pflegebedürftige der Beratung zustimmt.

Vielfältige Fragen zur Pflege können geklärt werden

Die Themenbereiche, die auf die Pflegebedürftigen und die Pflegenden zukommen, sind umfangreich. Hier eine Auswahl von Fragen, die mit den Pflegeberatern besprochen werden sollten:

  • Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung, welche die Krankenversicherung?
  • Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse, was bezahlt die Pflegekasse?
  • Was ist eine alten- und behindertengerechte Wohnungsanpassung und welche Fördermöglichkeiten gibt es dafür?
  • Welche Wohn- und Betreuungsformen für ältere und behinderte Menschen wie z. B. Pflegeheim, Wohngruppen, betreutes Wohnen oder Kurzzeitpflege gibt es neben der Pflege im eigenen Zuhause?
  • Welche Leistungen bieten ambulante Pflegedienste an und was ist bei der Beauftragung zu beachten?

 

Wo finde ich eine Pflegeberatung in meiner Nähe?

Gesetzlich Versicherte finden eine Übersicht von Pflegestützpunkten und anderen Pflegeberatungsstellen in der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege unter www.zqp.de. Auch bei den Pflegekassen kann man nach anerkannten Beratungsstellen fragen. Mitglieder von privaten Krankenversicherungen können sich an die private Pflegeberatung compass wenden. Mehr Informationen unter www.compass-pflegeberatung.de.

 

Pflegeberatung per Telefon oder Online-Videogespräch

Seit dem 1. Januar 2022 kann eine Pflegeberatung nach dem Sozialgesetzbuch (§ 7a SGB XI) nicht nur persönlich vor Ort, sondern auch telefonisch oder per Videogespräch erfolgen. Das macht es für Angehörige leichter, besonders wenn sie selbst nicht am gleichen Ort wie die pflegebedürftige Person wohnen. Jeder, der über einen Computer mit Kamera und Mikrofon oder über ein Smartphone verfügt, kann diese flexible Form der Pflegeberatung nutzen. Zusätzlich ist eine Beratung im Haus oder der Wohnung des Pflegebedürftigen trotzdem ratsam, da der Berater sich so ein noch besseres Bild von den Bedingungen im Wohnumfeld und vom Zustand des pflegebedürftigen Menschen machen kann.

 

Beratung durch speziell qualifizierte Fachpersonen

In den Pflegestützpunkten arbeiten speziell qualifizierte und fortgebildete Fachleute, also zertifizierte Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI. Das sind häufig Pflegefachpersonen, Heil- und Sozialpädagogen, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit einer entsprechenden Weiterbildung. Sie waren zuvor z. B. bei einer Pflege- und Krankenkasse oder in der Altenhilfe tätig und verfügen so über die passende Praxiserfahrung.

 

Anspruch auf regelmäßige Beratung

Im Laufe der Pflegebedürftigkeit können immer wieder neue Fragen und Bedarfe auftreten. Daher sind weitere Pflegeberatungseinsätze gesetzlich vorgeschrieben, diese sind grundsätzlich kostenlos. Die Beratungseinsätze werden verpflichtend regelmäßig wiederholt – alle sechs Monate bei Pflegegrad 2 bis 3, alle drei Monate bei Pflegegrad 4 bis 5. Personen mit Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, haben das Recht, zweimal im Jahr eine Pflegeberatung zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Es ist sinnvoll, wenn immer derselbe Berater oder dieselbe Beraterin vorbeikommt, weil sie sich so auf lange Sicht ein besseres Bild von der Situation vor Ort machen können.

 

Pflichtberatung für pflegende Angehörige

Empfänger von Pflegegeld, die ausschließlich von Angehörigen versorgt werden und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, regelmäßig eine häusliche Beratung durch Fachpersonen (Pflegedienst, Pflegeberater) wahrzunehmen. Hierbei gilt der oben genannte Turnus. Die Beratungsbesuche sollen die Qualität der Pflege sicherstellen und den Pflegenden Unterstützung und Hilfestellung geben. Um die Beratungsbesuche müssen sich die Pflegebedürftigen selbst kümmern. Wer die Beratung versäumt, dem kann eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes drohen.

 

Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag

Eine erste Erleichterung beim Eintritt einer Pflegebedürftigkeit bietet eine Pflegehilfsmittel-Box von curablu. In ihr können die benötigten Pflegehilfsmittel nach persönlichem Bedarf individuell zusammengestellt werden. Hierfür stehen hochwertige Markenprodukte wie Einmalhandschuhe, Handdesinfektion, Flächendesinfektion, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen sowie Mundschutz zur Verfügung. Die Pflegehilfsmittel-Box im Wert von 40 Euro pro Monat kommt unkompliziert und kostenlos im Abo ins Haus. curablu rechnet die Kosten für die Pflegehilfsmittel direkt mit der Pflegekasse ab.